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   OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15   

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https://dejure.org/2015,13443
OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15 (https://dejure.org/2015,13443)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.04.2015 - 2 Ws 122/15 (https://dejure.org/2015,13443)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. April 2015 - 2 Ws 122/15 (https://dejure.org/2015,13443)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung des Strafvollzugs trotz Selbstmordgefahr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 455
    Durchsetzung des Strafvollzugs trotz Selbstmordgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Leitsatz und Auszüge)

    Strafvollstreckung trotz Suizidgefahr

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Selbstmordgefahr ist kein Grund, die Strafvollstreckung aufzuschieben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Selbstmordgefahr ist kein Grund für Aufschub der Strafvollstreckung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 13.08.2009 - 2 Ws 211/09

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Verfahren der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist deshalb übereinstimmend anerkannt, dass Selbstmordgefahr grundsätzlich auch dann kein Grund ist, die Strafvollstreckung aufzuschieben, wenn sie - wie vorliegend - ernsthaft geäußert wird (vgl. OLG Hamm, 2 Ws 211/09 v. 13.8.2009 - NStZ-RR 2010, 191; OLG Schleswig, 2 Ws 436/06 v. 12.11.2006 - SchlHA 2007, 292; OLG Köln, 2 Ws 623/03 v. 25.11.2003; KG, 5 Ws 4/94 v. 5.1.1994 - NStZ 1994, 255; KK-Appl, § 455 Rn. 7; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, § 455 Rn. 10; Klein in: BeckOK StPO § 455 Rn. 3).

    Die Lebensgefahr geht daher letztlich nicht von der Vollstreckung, sondern von der suizidgefährdeten Person selbst aus (vgl. OLG Hamm, 2 Ws 211/09 v. 13.8.2009 - NStZ-RR 2010, 191 ).

  • BVerfG, 27.06.2003 - 2 BvR 1007/03

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung einer Strafunterbrechung nach §

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    Erforderlich ist deshalb eine Abwägung zwischen den der Strafvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen der Verurteilten mit den im öffentlichen Interesse stehenden Belangen einer effektiven Strafrechtspflege und der durch den Strafvollzug zu erwartenden Resozialisierung der Verurteilten (vgl. BVerfG, 2 BvR 1007/03 v. 27.6.2003 - NStZ-RR 2003, 345 ; zur Suizidgefahr bei der Zwangsräumung einer Wohnung: BVerfG, 2 BvR 2457/13 v. 25.2.2014 - WM 2014, 478 ).

    Darüber hinaus gebieten das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und die Pflicht des Staates, die Sicherheit seiner Bürger und deren Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der staatlichen Institutionen zu schützen, und das Gebot der Gerechtigkeit, dem die Verfassung und mit ihr die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, dass rechtskräftig verhängte Freiheitsstrafen grundsätzlich auch zu vollstrecken sind, um die Gleichbehandlung aller verurteilten Straftäter zu gewährleisten (Art. 3 Abs. 1 GG; vgl. BVerfG, 2 BvR 1007/03 v. 27.6.2003 - NStZ-RR 2003, 345 ; BVerfGE 51, 324 ).

  • OLG Schleswig, 23.11.2006 - 2 Ws 436/06
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist deshalb übereinstimmend anerkannt, dass Selbstmordgefahr grundsätzlich auch dann kein Grund ist, die Strafvollstreckung aufzuschieben, wenn sie - wie vorliegend - ernsthaft geäußert wird (vgl. OLG Hamm, 2 Ws 211/09 v. 13.8.2009 - NStZ-RR 2010, 191; OLG Schleswig, 2 Ws 436/06 v. 12.11.2006 - SchlHA 2007, 292; OLG Köln, 2 Ws 623/03 v. 25.11.2003; KG, 5 Ws 4/94 v. 5.1.1994 - NStZ 1994, 255; KK-Appl, § 455 Rn. 7; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, § 455 Rn. 10; Klein in: BeckOK StPO § 455 Rn. 3).
  • KG, 05.01.1994 - 5 Ws 4/94

    Strafvollstreckungskammer; Erstinstanzlich; Erste Instanz; Allgemeine

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist deshalb übereinstimmend anerkannt, dass Selbstmordgefahr grundsätzlich auch dann kein Grund ist, die Strafvollstreckung aufzuschieben, wenn sie - wie vorliegend - ernsthaft geäußert wird (vgl. OLG Hamm, 2 Ws 211/09 v. 13.8.2009 - NStZ-RR 2010, 191; OLG Schleswig, 2 Ws 436/06 v. 12.11.2006 - SchlHA 2007, 292; OLG Köln, 2 Ws 623/03 v. 25.11.2003; KG, 5 Ws 4/94 v. 5.1.1994 - NStZ 1994, 255; KK-Appl, § 455 Rn. 7; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, § 455 Rn. 10; Klein in: BeckOK StPO § 455 Rn. 3).
  • OLG Köln, 25.11.2003 - 2 Ws 623/03

    Vollzugsuntauglichkeit; Suizidgefahr

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist deshalb übereinstimmend anerkannt, dass Selbstmordgefahr grundsätzlich auch dann kein Grund ist, die Strafvollstreckung aufzuschieben, wenn sie - wie vorliegend - ernsthaft geäußert wird (vgl. OLG Hamm, 2 Ws 211/09 v. 13.8.2009 - NStZ-RR 2010, 191; OLG Schleswig, 2 Ws 436/06 v. 12.11.2006 - SchlHA 2007, 292; OLG Köln, 2 Ws 623/03 v. 25.11.2003; KG, 5 Ws 4/94 v. 5.1.1994 - NStZ 1994, 255; KK-Appl, § 455 Rn. 7; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, § 455 Rn. 10; Klein in: BeckOK StPO § 455 Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.1990 - 1 Ws 866/90
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    Dabei sind an die Besorgnis einer nahen Lebensgefahr, die krankheitsbedingt im Fall einer Vollstreckung droht, strenge Anforderungen zu stellen und darüber hinaus muss die Vollstreckung der Freiheitsstrafe für diese Gefahr auch ursächlich sein (vgl. Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, 26. Aufl., Bd. 9 § 455 Rn. 10; OLG Düsseldorf, 1 Ws 866/90 v. 16.10.1990 - NStZ 1991, 151).
  • BGH, 18.02.2014 - 3 StR 23/14

    Änderung des Schuldspruchs bei teilweiser Einstellung des Verfahrens wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    Die Verurteilte hat eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten wegen schweren Bandendiebstahls in 13 Fällen und Wohnungseinbruchdiebstahls aus dem Urteil des Landgerichts Trier vom 2. Oktober 2013 in Verbindung mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs 3 StR 23/14 vom 18. Februar 2014 zu verbüßen.
  • BGH, 22.03.2013 - V ZR 28/12

    Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung: Leistungen in Erwartung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    Erforderlich ist deshalb eine Abwägung zwischen den der Strafvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen der Verurteilten mit den im öffentlichen Interesse stehenden Belangen einer effektiven Strafrechtspflege und der durch den Strafvollzug zu erwartenden Resozialisierung der Verurteilten (vgl. BVerfG, 2 BvR 1007/03 v. 27.6.2003 - NStZ-RR 2003, 345 ; zur Suizidgefahr bei der Zwangsräumung einer Wohnung: BVerfG, 2 BvR 2457/13 v. 25.2.2014 - WM 2014, 478 ).
  • OLG München, 08.01.1981 - 1 VAs 19/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    Entscheidend für die Anwendung von § 455 Abs. 1 StPO ist vielmehr, dass die psychische Erkrankung einen solchen Grad erreicht haben muss, dass der Verurteilte für einen Behandlungsvollzug nicht mehr erreichbar ist (vgl. OLG München, 1 VAs 19/80 v. 8.1.1981 - NStZ 1981, 240; KK-Appl aaO.).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    Darüber hinaus gebieten das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und die Pflicht des Staates, die Sicherheit seiner Bürger und deren Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der staatlichen Institutionen zu schützen, und das Gebot der Gerechtigkeit, dem die Verfassung und mit ihr die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, dass rechtskräftig verhängte Freiheitsstrafen grundsätzlich auch zu vollstrecken sind, um die Gleichbehandlung aller verurteilten Straftäter zu gewährleisten (Art. 3 Abs. 1 GG; vgl. BVerfG, 2 BvR 1007/03 v. 27.6.2003 - NStZ-RR 2003, 345 ; BVerfGE 51, 324 ).
  • OLG Zweibrücken, 07.09.2023 - 1 Ws 189/22

    Klageerzwingungsverfahren: Anweisung der Staatsanwaltschaft zur

    So kann ein suizidgefährdeter Strafgefangener gemäß § 88 Abs. 2 Nr. 2 LJVollzG-RP zur Verhinderung eines Selbstmordes u.a. mit technischen Hilfsmitteln dauerhaft - und nicht nur zur Nachtzeit beobachtet werden (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21.04.2015 - 2 Ws 122/15 -, juris m.w.N.) oder in einem besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände (§ 88 Abs. 2 Nr. 5 LJVollzG-RP) untergebracht werden.
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